Veranstalter
stellen unterschiedliche Anforderungen und Touren
können sehr verschieden sein. Dazu bieten
die Fremdenführer der STGA eine Vielzahl von Diensten
an. Sie alle sind selbständig und einige sind
mehrwertsteuerpflichtig, daher ist es unrealistisch für
die STGA eine einheitliche Gebühr festzulegen.
Entsprechend wies das hiesige Kartellamt die STGA darauf hin, dass eine einheitlich vereinbarte Mindestgebühr einen Bruch des Wettbewerbsgesetzes von 1998 darstellt.
Deshalb und auf Grund diesbezüglich
andauernder Beratungen
haben wir
die Gebühren nicht in unsere Website integriert. Bei weiteren
Fragen
bitten wir Sie, sich an unsere Zentralstelle der STGA unter +
44 (0) 1786 447784 oder 451953 zu wenden.
Unsere Mitglieder haben uns ihre individuellen Gebühren für 2006 mitgeteilt. Wir geben Ihnen deshalb bei einer Buchung durch unsere Buchungsstelle oder wenn Sie direkt mit dem Fremdenführer verhandeln, immer die passende, Ihren Anforderungen entsprechende Gebühr.
Die STGA berechnet eine geringe Buchungsgebühr. Ersehen Sie diese bitte hier unter 'Booking Information'.
Überstundenzuschläge erwarten Sie bitte für Tagestouren oder Dienstleistungen, die über acht Stunden und bei Halbtagstouren, über vier Stunden hinausgehen. Ebenso wird für eine Halbtagstour, die über 13 Uhr hinausgeht, eine Ganztagsgebühr erhoben.


